Impressum und Datenschutzerklärung: Veraltete Angaben erkennen.
Viele Websites wurden einmal eingerichtet und seitdem nicht mehr angefasst. Inzwischen haben sich Gesetze und Namen geändert. Hier finden Sie die häufigsten veralteten Angaben – als Hinweis, nicht als Rechtsberatung.
„§ 5 TMG“ im Impressum
Das Telemediengesetz (TMG) wurde am 14.05.2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Ein Impressum, das sich noch auf „§ 5 TMG“ beruft, verweist damit auf ein Gesetz, das es so nicht mehr gibt.
„§ 55 Abs. 2 RStV“
Der Rundfunkstaatsvertrag wurde am 07.11.2020 durch den Medienstaatsvertrag (MStV) abgelöst. Aus § 55 Abs. 2 RStV wurde § 18 Abs. 2 MStV.
Link zur EU-Streitschlichtung
Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20.07.2025 eingestellt (Verordnung (EU) 2024/3228). Links auf ec.europa.eu/consumers/odr führen seitdem ins Leere.
„TTDSG“ in der Datenschutzerklärung
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz heißt seit dem 14.05.2024 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Schriften von Google-Servern
Lädt eine Website Schriften direkt von Google (fonts.googleapis.com), wird die IP-Adresse der Besucher an Google übertragen. Dazu gibt es ein Urteil des LG München I vom 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20). Die Alternative: Schriften auf dem eigenen Server ablegen.
Cookie-Banner: gut, wenn er gebraucht wird
Nutzt eine Website Statistik, Werbung, Karten oder Videos von Drittanbietern, fragt ein Banner vorher nach Einwilligung – und lädt diese Dienste erst nach der Zustimmung. Das ist üblich und in Ordnung. Auffällig ist eine Seite, die solche Dienste ohne jede Abfrage oder schon vor der Zustimmung lädt.
Telefon und E-Mail im Impressum
Zu den üblichen Angaben im Impressum gehören eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse, über die man den Betrieb schnell erreicht.
Der kostenlose Website-Check liest Impressum und Datenschutzerklärung Ihrer Seite und zeigt solche Punkte als Hinweise.
Häufige Fragen
Muss ich meine Website sofort ändern?
Das können wir nicht beurteilen – dafür ist eine Rechtsberatung da, etwa über Ihre Handwerkskammer. Veraltete Verweise sind aber meist schnell korrigiert.
Brauche ich einen Cookie-Banner?
Das hängt davon ab, was Ihre Seite lädt. Ohne Statistik, Werbung und eingebettete Dienste von Drittanbietern kommt eine Seite oft ohne aus. Ob das bei Ihnen zutrifft, klärt eine Rechtsberatung.
Quellen
- Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), gesetze-im-internet.de
- Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), gesetze-im-internet.de
- Verordnung (EU) 2024/3228, EUR-Lex
- LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20
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