# Impressum und Datenschutzerklärung: Veraltete Angaben erkennen

> TMG, Rundfunkstaatsvertrag, EU-Streitschlichtung, TTDSG, Google Fonts, Cookie-Banner: Welche Angaben auf vielen Handwerker-Websites veraltet sind – als Hinweis, keine Rechtsberatung.

Stand: 24.10.2026 · Web-Sanierer (https://web-sanierer.de/)

Viele Websites wurden einmal eingerichtet und seitdem nicht mehr angefasst. Inzwischen haben sich Gesetze und Namen geändert. Hier finden Sie die häufigsten veralteten Angaben – als Hinweis, nicht als Rechtsberatung.

> Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung passen, klärt am besten eine Rechtsberatung – etwa über Ihre Handwerkskammer.

## „§ 5 TMG“ im Impressum

Das Telemediengesetz (TMG) wurde am 14.05.2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Ein Impressum, das sich noch auf „§ 5 TMG“ beruft, verweist damit auf ein Gesetz, das es so nicht mehr gibt.

## „§ 55 Abs. 2 RStV“

Der Rundfunkstaatsvertrag wurde am 07.11.2020 durch den Medienstaatsvertrag (MStV) abgelöst. Aus § 55 Abs. 2 RStV wurde § 18 Abs. 2 MStV.

## Link zur EU-Streitschlichtung

Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20.07.2025 eingestellt (Verordnung (EU) 2024/3228). Links auf ec.europa.eu/consumers/odr führen seitdem ins Leere.

## „TTDSG“ in der Datenschutzerklärung

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz heißt seit dem 14.05.2024 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

## Schriften von Google-Servern

Lädt eine Website Schriften direkt von Google (fonts.googleapis.com), wird die IP-Adresse der Besucher an Google übertragen. Dazu gibt es ein Urteil des LG München I vom 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20). Die Alternative: Schriften auf dem eigenen Server ablegen.

## Cookie-Banner: gut, wenn er gebraucht wird

Nutzt eine Website Statistik, Werbung, Karten oder Videos von Drittanbietern, fragt ein Banner vorher nach Einwilligung – und lädt diese Dienste erst nach der Zustimmung. Das ist üblich und in Ordnung. Auffällig ist eine Seite, die solche Dienste ohne jede Abfrage oder schon vor der Zustimmung lädt.

## Telefon und E-Mail im Impressum

Zu den üblichen Angaben im Impressum gehören eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse, über die man den Betrieb schnell erreicht.

Der kostenlose [Website-Check](https://web-sanierer.de/) liest Impressum und Datenschutzerklärung Ihrer Seite und zeigt solche Punkte als Hinweise.

## Häufige Fragen

**Muss ich meine Website sofort ändern?**
Das können wir nicht beurteilen – dafür ist eine Rechtsberatung da, etwa über Ihre Handwerkskammer. Veraltete Verweise sind aber meist schnell korrigiert.

**Brauche ich einen Cookie-Banner?**
Das hängt davon ab, was Ihre Seite lädt. Ohne Statistik, Werbung und eingebettete Dienste von Drittanbietern kommt eine Seite oft ohne aus. Ob das bei Ihnen zutrifft, klärt eine Rechtsberatung.

## Quellen

- [Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/)
- [Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/)
- [Verordnung (EU) 2024/3228, EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/3228/oj)
- LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20

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Kostenloser Website-Check für Handwerksbetriebe: https://web-sanierer.de/
